Wichtiger Hinweis: In unserer Fahrschule gibt es keine
Wartezeiten für die praktische
Fahrausbildung. Unser Ziel ist es mit jedem
Fahrschüler mindestens 2 mal Wöchentlich
Fahrstundentermine zu vereinbaren.
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Ab 01.04.2021 neue Klasse B 197
Ab sofort kann bei den jeweiligen Führerscheinstellen die Fahrerlaubnis Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 beantragt werden. ( B197)
Dies bedeutet, das im Rahmen der Ausbildung ein Teil der Ausbildung und eine Testfahrt auf einen
Schaltwagen erfolgt und wenn die Schaltkompetenz festgestellt wird, die weitere Ausbildung und die
Prüfungsfahrt findet dann auf einem Automatikfahrzeug statt, ohne das eine Einschränkung erfolgt.
Allgemeiner Hinweis: Leider hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass es Fahrtschulen gibt, welche die
Bescheinigung B 197 ohne dass die Fahrschüler die notwendige Schaltkompetenz haben, aus
gegeben. Dies ist Strafbar und so erteilte Fahrterlaubnisse kann die Verwaltung einziehen.
Solch eine Vorgehensweise dient auch nicht der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr.
Bei weiteren Fragen informieren wir Sie gerne.