Begleitendes Fahren mit 17 (Bf17 genannt)
Das begleitende Fahren welches im gesamten Bundesgebiet eingeführt wurde
hat sich sehr gut bewährt und zum Rückgang der Unfallzahlen von Fahranfängern geführt.
Der Begleiter muss folgende Auflagen erfüllen:
- Mindest 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ( oder alte Klasse 3 )
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
Die Fahrerlaubnis kann bereits mit 16 ½ Jahren beantragt, die theoretische Prüfung 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17.ten Geburtstag absolviert werden.
Spezielle Kurse für Kraftfahrer Ü 60
Großes Thema beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Gosslar waren unter anderem die Unfallzahlen der älteren Autofahrer über 60 Jahren. Hier wurde empfohlen auf die Verantwortung der Älteren Fahrer zu setzen und keine Überprüfung der Fahrtauglichkeit verpflichtend einzuführen. Hier wird eine freiwillige Überprüfung empfohlen.
Aus diesem Grund bietet unsere Fahrschule spezielle Kurse und Einzelfahrten zur freiwilligen Fahreignungsüberprüfung an.
Diese Fahreignungsüberprüfung Fit im Verkehr umfasst 30 Minuten theoretischer Teil und 45 Minuten Fahren im Realverkehr meist mit dem eigenen Fahrzeug.
Hier werden auch die Fahrerassistenzysteme angesprochen, erklärt und angewendet.
Anschließend wird die Fahrt gemeinsam analysiert und eine Empfehlung ausgesprochen.
Wir wünschen das jeder Autofahrer lange mobil bleibt und sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Rufen Sie uns an und lassen sie sich beraten.