Unfallschutz
Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die Fahrschüler oder Kursteilnehmer bei einem Unfall während des Unterrichts erleiden.
Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde. In den wenigsten Fällen ist das jedoch der Fall.
Wenn der Unfall zum Beispiel vom Schüler selbst verursacht wurde oder ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war, hat der Fahrschüler kein Anspruch auf eine Entschädigung.
Alle Fahrschüler und Kursteilnehmer unserer Fahrschule sind über einen Rahmenvertrag mit der Fahrlehrerversicherung VaG während des theoretischen und praktischen Unterrichts, sowie auf den direkten Weg zum und vom Unterricht gegen Unfälle versichert.
Die Leistung dieser, von uns für unsere Fahrschüler abgeschlossene Unfallversicherung beinhaltet:
- Invaliditätsleistung
- Leistung im Todesfall
- Bergungskosten
- Übergangsleistung
- Krankenhaustagegeld/ Genesungsgeld
Mit einer umsichtigen und sorgfältigen Ausbildung sorgen wir dafür, dass Sie sich sicher im Verkehr bewegen können.
Bis es soweit ist, sorgen wir mit der Fahrschüler-Unfallversicherung der Fahrlehrerversicherung dafür, dass Sie im Fall des (Un-) Falles finanziell abgesichert sind.